Garantiebedingungen

Bedingungen für die 5 Jahre Garantie auf Holzteile

Garantieerklärung:

Sie erhalten 5 Jahre Garantie für Neuware auf die verwendeten Materialien sowie auf die Verarbeitungsqualität nach dem  jeweils gültigen industriellen Standard. Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und erstreckt sich ausschließlich auf den privaten  üblichen Wohngebrauch. Die Garantie kann nur durch den Erstkäufer geltend gemacht werden.

Garantieleistung

Sollte ein Garantiefall vorliegen, wird das mangelhafte Produkt nach Wahl des Garantiegebers repariert oder durch ein gleiches  oder gleichwertiges Produkt ausgetauscht. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz oder Aufwendungsersatz werden durch die  Garantie nicht begründet. Der Neubeginn der Verjährung nach dem Austausch oder der Reparatur sind ausgeschlossen. Voraussetzung  einer Garantieleistung ist die Vorlage des Kaufvertrages oder einer Quittung.


BEDINGUNGEN UND AUSNAHMEN GARANTIEBESTIMMUNGEN

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie nicht beeinträchtigt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • normale und natürliche Verschleißerscheinungen, die bei unsachgemäßem Transport, Lieferung oder der (selbstständigen)  Montage/Demontage entstanden sind
  • Schäden jeglicher Art, verursacht durch Selbstabholung oder Fremd- und Selbstmontage sowie  Nichtbeachtung wichtiger Produktinformationen
  • unsachgemäßer Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und nicht geeignete  Pflegemittel Umwelteinflüsse wie zB extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen
  • Überlastung z. B. von Böden oder  Hängeschränken/Regalen über die zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus
  • mutwillige Zerstörung
  • unsachgemäßer Gebrauch bzw. Nutzung,  Zweckentfremdung
  • Überlastung oder Unfallschäden
  • durch Verschmutzungen von Haustieren
  • Heizquellen,  Witterungseinflüsse
  • Warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen
  • unsachgemäße Reinigungs-, Reparatur- oder  Nachbesserungsversuche
  • elektrische Geräte oder Verschleißteile wie Glühlampen, Leuchtstoffröhren und sonstige Leuchtmittel sowie  Trafos und ähnliche Bauteile
  • elektrische oder elektronische Vorschaltgeräte, elektronische Berührungsschalter, auch wenn sie fest  eingebaut sind Ausstellungsware.

Drei Jahre Nachkaufgarantie auf alle Schränke

Bei uns erhalten Sie auch 3 Jahre nach Ihrem Küchenkauf weiterhin alle Ihre Küchenschränke für einen Austausch oder  zur Erweiterung. Wir versichern Ihnen, dass Fronten und Arbeitsplattenfarben 3 Jahre lang weiter für Sie erhältlich sind.


Im Garantiefall wenden Sie sich bitte telefonisch an 02363-390319 oder ganz einfach per Mail  an rk@brauckhoff-kuechen.de